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Gebäudeenergiegesetze (GEG): das Wichtigste in Kürze

Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizen aktuell noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Die Energiewende dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Welche Regelungen gelten aktuell für Sie?

Regelung für Neubauten in Neubaugebieten

In Neubaugebieten muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für Neubauten, deren Bauantrag seit Januar 2024 gestellt wurden.

Regelung für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken

In bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen funk­tio­nie­ren­de Öl- und Gas-Hei­zun­gen wei­ter ge­nutzt und sogar neue eingebaut wer­den. Auch Re­pa­ra­tu­ren sind mög­lich. Bei nicht re­pa­rier­ba­ren Hei­zun­gen ist der Ein­bau ei­ner neu­en Öl- oder Gas­hei­zung wei­ter­hin mög­lich, bei­spiels­wei­se in Form ei­ner Hy­brid­lö­sung (z. B. in Kom­bi­na­ti­on mit Wär­me­pum­pe oder So­lar­ther­mie oder grü­nen Ga­sen) oder im Rah­men ver­schie­de­ner Über­gangs­fris­ten. Auch ei­ne Be­frei­ung von der Pflicht zum er­neu­er­ba­ren Hei­zen ist in Här­te­fäl­len möglich.

Übergangsfristen

  • Ab dem 30. Juni 2026 werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen Pflicht.
  • Ab dem 30. Juni 2028 gilt dies auch für kleinere Städte.
  • Abhängig von der jeweils kommunalen Wärmeplanung kann es allerdings frühere Fristen geben.

Wenn Sie in der Über­gangs­pha­se bis 2026/2028 ei­ne neue Gas- oder Öl­hei­zung ein­bauen wollen, müssen SIe zu­vor ei­ne Be­ra­tung durch ei­nen En­er­gie­be­ra­ter/eine En­er­gie­be­ra­terin oder In­stal­la­teur/eine In­stal­la­teurin in An­spruch nehmen.

Fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung und güns­ti­ge Kre­di­te vom Bund er­leich­tern Per­so­nen mit nied­ri­gem und mitt­le­rem Ein­kom­men den Über­gang zu nach­hal­ti­gen Heiz­sys­te­men, die zu 65 % aus er­neu­er­ba­rer En­er­gie ge­speist wer­den.

Mehr zu den Förderungen erfahren Sie hier

Klimafreundlich heizen: Was heißt das?

Welche Möglichkeiten haben Sie, um die 65 %-Regelung zu erfüllen?

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
  • Solarthermie-Heizung
  • Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, ...)
  • Gasheizung mit erneuerbaren Gasen

Die ausführlichen Regelungen und weiterführende Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de

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